Ein wahres Konvolut an Verbesserungsvorschlägen flutete in den vergangenen Wochen den entsprechenden Forenbereich der Börsenaufsicht. Nicht alle sind umsetzbar, sei es wegen ihrer Komplexität in Konzeption und Umsetzung oder weil sie dem Grundwesen des Spiels zuwider laufen. Andere Vorschläge sind zwar umsetzbar, aber bedürfen trotzdem Überzeugunsarbeit um eine zeitnahe Umsetzung zu erreichen. Dieser Artikel stellt drei vielversprechende Vorschläge vor und warum sie dem Spiel nutzen können.
Bei diesen Vorschlägen handelt es sich um:
1. Rückkauf von Aktien
Die Idee hinter diesem Vorschlag ist eines der Motive für Übernahmen anderer Unternehmen zu beseitigen: Die Reduzierung der Anzahl ausgegebener Aktien der eigenen AG. Wenn eine AG übernommen wird, die Aktien der übernehmenden AG im Depot hat, werden diese vernichtet und die Gesamtanzahl der Aktien des Übernehmenden reduziert sich entsprechend. Dies hat zur Folge, dass die übrigen Aktien wieder mehr Wert pro Stück erhalten, die Altaktionäre können davon profitieren. Auch zukünftige Gewinne der AG wirken sich dann stärker auf den Wertzuwachs je Aktie aus, die verbliebenen Aktien werden also wertvoller. Bei Umsetzung dieses Vorschlags wären Übernahmen zu dem vorher beschriebenen Zweck nicht mehr notwendig, was auch wesentlich kostengünstiger wäre, da für eine Übernahme immer auch entsprechende Mengen liquides Kapital benötigt werden.
Problematisch an diesem Vorschlag ist die konkrete Umsetzung, denn die Aktien müssen von der eigenen AG zurückgekauft werden. Wenn diese Käufe über FP der eigenen AG stattfinden, und dies wird bei derzeit gegebenen Marktverhältnissen meistens der Fall sein, wird das den eigenen FP negativ beeinflussen. Dies ist allerdings meistens nur ein vorübergehender Effekt, nach dem die Aktionäre von einem besseren Wertzuwachs ihrer Anteile profitieren, immer vorausgesetzt, dass die AG auch weiterhin gute Gewinne erzielt.
Es folgt die Beschreibung einer möglichen Umsetzung dieses Vorschlags, das Thema als solches wurde zuletzt von Herrn Madoff in diesem Thread wieder ins Gespräch gebracht. Der konkrete Vorschlag zur Umsetzung stammt von mir selbst:
- Rückkäufe sind nur für AGs möglich, die schon mindestens eine KE erfolgreich durchgeführt haben und mindestens 1 Monat dabei sind. Die Anzahl der Aktien kann jeweils maximal halbiert werden. Rückkäufe können alle 30 Tage durchgeführt werden und maximal 3 Mal pro Jahr.
- Es können nur so viele Aktien zurückgekauft werden wie durch KEs ausgegeben wurden, innerhalb eines Rückkaufs kann die Zahl der Aktien maximal halbiert werden.
- Der Rückkauf erfolgt unabhängig vom normalen Kursgeschäft der Aktie, es wird eine sogenannte „zweite Linie“ eingerichtet, in der bei laufenden Rückkaufaktionen von anderen Spielern und Privatdepots Aktien an die AG zurückverkauft werden können. Für die Verkäufer ist sichtbar, wieviele Aktien innerhalb des laufenden Rückkaufs noch an die AG verkauft werden können.
- Sobald der Rückkauf angemeldet ist, wird dieser geplante Rückkauf in der Zeitung veröffentlicht und startet 24h später. Die Rückkaufsorder bleibt 3 Tage im System.
- Als Rückkaufkurs wird immer der aktuelle FP am Tag der Anmeldung des Rückkaufs von der Systembank festgesetzt. Alternativ: Die rückkaufende AG kann den Kurs selbst wählen aus der Spanne zwischen dem aktuellen FP und dem aktuellen BW/Aktie, aber maximal +/- 10% abweichend vom FP.
2. Stamm- und Vorzugsaktien
Dieser Vorschlag zeigt eine mögliche Lösung des Problems zu wenig handelbarer Aktien zu lösen bzw. den Geldüberfluss in neue Anlageformen zu lenken. Der Vorschlag wurde in diesem Thread des Forums bereits vorgestellt. Wie im RL sollen AGs künftig Stamm- und Vorzugsaktien ausgeben dürfen:
- Stammaktien: Die bisher bekannte Aktienform. Diese Aktien bestimmen über die Eigentumsverhältnisse einer AG, d.h. sie sind für Übernahmeversuche oder deren Verhinderung nach wie vor relevant. Aktien dieses Typs sind dafür nicht dividendenberechtigt, d.h. ziehen ihren Wert einzig aus dem Buch-/ FP-Wert des Unternehmens.
- Vorzugsaktien: Neue Aktienform. Diese Aktien haben keine Auswirkung auf das Eigentumsverhältnis der AG, d.h. bei Übernahmeversuchen spielen diese Aktien keine Rolle. Im Gegenzug sind sie allein dividendenberechtigt, falls die AG eine Dividende zahlt. Maximal 10% der ausgegebenenVorzugsaktien dürfen privat gehalten werden, um diese Aktienform den institutionellen Anlegern offen zu halten.
Die weiteren Aspekte dieses Vorschlags:
- Bei KEs kann die ausgebende AG wählen, ob sie Stamm- oder Vorzugsaktien ausgeben möchte. Eine AG kann maximal 30% der Zahl ihrer Stammaktien zusätzlich in Vorzugsaktien ausgeben. Eine AG mit einer Aktienanzahl von 1.000.000 Stück könnte also maximal 300.000 Vorzugsaktien ausgeben.
- Die KE-Erlöse der Vorzugsaktien fließen wie gehabt an die AG. Für KEs mit Vorzugsaktien gelten ansonsten dieselben Modalitäten wie bei Stammaktien (Fristen, Kurse etc.).
- Stamm- und Vorzugsaktien werden getrennt gehandelt, d.h. für jede AG, die beide Aktiensorten ausgibt, werden zwei verschiedene Kurse gebildet.
- Warum sollte es zu zwei unterschiedlichen Kursen kommen, wenn viele AGs keine Dividende zahlen? Die Überliquidität und anfangs relativ leichte Verfügbarkeit von Vorzugsaktien dürfte für eine hohe Nachfrage dieser Aktien sorgen. Da die Anzahl der Vorzugsaktien stets kleiner ist als die der Stammaktien ist auch der relative Wert der Aktien höher für Aktionäre, die sich diese Aktienart überhaupt ins Depot legen wollen. Eventuell sind auch manche AGs bereit eine Dividende zu zahlen, um den Kauf von Vorzugsaktien attraktiver zu machen und den Kurs bei den Stammaktien zu entlasten oder zu beeinflussen.
Zweck dieses Vorschlags ist in erster Linie der Liquiditätsflut eine höhere Zahl handelbarer Aktien entgegen zu setzen und gleichzeitig neue Spekulations- und Handelsmöglichkeiten zu schaffen. Was fehlt sind Handelsobjekte in ausreichender Zahl, dieser Vorschlag würde die Zahl der Aktien erhöhen ohne die Gründung neuer AGs.
3. Reform der Indizes
Eine Reform der Indizes wurde schon so häufig gefordert und diskutiert, dass man fast den Überblick darüber verlieren könnte welche Vorschläge es hierzu im Einzelnen gibt. Ein ganzheitliches Konzept hierzu gibt es nicht, daher werde ich mich darauf beschränken eine Reihe von Einzelvorschlägen zur Reformierung zu nennen, die allesamt geeignet sind die Funktion der Indizes zu verbessern:
- Möglichkeit einen stellvertretenden Indexleiter zu ernennen, der dieselben Rechte (außer Einstellung des neuen Indexleiters) wie der Indexleiter bekommen kann. Welche Rechte dies im einzelnen sind kann der Indexleiter festlegen. Diese Rechteerteilung wird getrennt nach den Kategorien: Forumsrechte (Moderation), Zeitungsrechte (Artikel im Namen des Indexes veröffentlichen) und Mitgliederverwaltung (Indexmitglieder rauswerfen/ Bewerbung annehmen)
- Reform des Indexforums: Ein vollwertiges Forum mit der Möglichkeit der Moderation (für Indexleiter und Stellvertreter): Editieren von Themen und Beiträgen, Löschen von Einzelbeiträgen und Themen, Einrichtung von Unterforen, Umfragen, vollwertige Implementierung von Links und Grafiken im Forum.
- Möglichkeit der Vergabe von Lese- und Schreibrechten an Indexexterne, differenzierbar für einzelne Bereiche (Unterforen, bestimmte Threads) des Forums. So sollen indexexterne Leser und Schreiber nicht zwangsläufig das komplette Indexforum sehen können, sondern nur die von den Moderatoren freigegebenen Bereiche
- Umstellung des Neumitglieder-Werbeverfahrens: Interessenten sollen sich zukünftig beim Index bewerben und der Indexleiter (oder sein Stellvertreter) können diese Bewerbung an- oder ablehnen. Bewerbung sollte immer mit Kommentarfunktion sein, damit der Bewerber die Gründe seiner Bewerbung darlegen kann.
- Einführung einer Indexchronik, in der Ein- und Austritte des Indexes sowie weitere wichtige Daten des Indexes dokumentiert werden. Zum Beispiel Belegung des 1., 2. oder 3. Platzes im Indexhighscore, Ernennung von Indexleitern und Stellvertretern, Gründung des Indexes.
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