Anderen den Vorzug geben

Im Folgenden ein weiterer Vorabauszug aus meinem Buch „Der Markt und ich“. Diesmal nicht, wie im letzten Auszug versprochen, eine Erläuterung darüber, was für Konsequenzen aus den Unterschieden zwischen Markt früher und Markt heute für die eigene Strategie zu ziehen sind (wie langweilig!), sondern meine Idee zu einer Erweiterung des Aktienhandels:

[…] Nachdem wir nun schon so einen großen Markt haben, der zunehmend realistische Verhaltensmuster zeigt, wäre es jetzt nicht an der Zeit neben den bisherigen de facto Stammaktien auch Vorzugsaktien einzuführen?

  • Die Idee:
    Jede AG kann künftig, zusätzlich zu den Stammaktien, auch Vorzugsaktien ausgeben. Vorzugsaktien sind ausschließlich dividendenberechtigt, haben dafür allerdings kein Stimmrecht (bzw. weiterhin gelten für die Besitzverhältnisse einer AG nur die Mehrheitsverhältnisse unter den Stammaktien).
  • Die Chance:
    • Vorzugsaktien würden wie ein Kredit von Spielern an andere Spieler wirken, mit dem Unterschied, dass es mehrere Kreditgeber geben kann und der Zinssatz (in Form der Dividende) vom Emittenten (der AG) frei gewählt werden kann und auch nur auf die Buchgewinne fällig wird.
    • AGs hätten somit eine Alternative zur Kreditaufnahme bei der Systembank, es würde den Aktienmarkt interessanter gestalten und den AGs mehr Möglichkeiten zur Kapitalisierung eröffnen.
    • Die Idee wäre einfach zu implementieren und würde dem Markt ein weiteres Stück Realismus hinzufügen. Auch die verschiedenen Kurse zwischen Stamm- und Vorzugsaktien einer AG wären interessant und zwischen beiden Aktienarten entstünden neue Handelsmöglichkeiten durch z.B. Arbitragehandel.
  • Sinnvolle Beschränkungen:
    • Jede AG kann frei entscheiden, ob sie neben den Stamm- auch Vorzugsaktien ausgibt. Die Vorzugsaktien können durch eine KH auch komplett wieder zurückgekauft, also vom Markt genommen werden.
    • Nur jeweils die Hälfte der Stammaktien kann maximal als Vorzugsaktien ausgegeben werden. Eine KH bzw. KE kann zwischen beiden Aktienarten aufgeteilt werden, sodass dieses Verhältnis (max. doppelt so viele Stamm- wie Vorzugsaktien) beibehalten werden kann.
    • Nur Vorzugsaktien sind dividendenberechtigt. Bei Vorzugsaktien ist die Dividende auf mindestens 1% eingestellt, kann ansonsten vom CEO auch höher eingestellt werden. Stammaktien können künftig keine Dividende mehr zahlen, behalten dafür aber die Besitzfunktion an der AG.
    • Eventuell könnte man die Zahlung der Dividenden auch von tagesbezogen auf Wochenbezogen (also alle 7 Tage) umstellen. Bzw. der Emittent könnte vor Ausgabe der Vorzugsaktien wählen, in welchem Rythmus die Dividenden ausgezahlt werden sollen: Jeden Tag, alle 7 Tage, alle 14 Tage oder alle 30 Tage.
    • Der CEO gibt bei Ausgabe der Vorzugsaktien einen bestimmten Dividendensatz (mind. 1%) an, der im Nachhinein nicht mehr verändert werden kann. Bei jeder Ausgabe neuer Vorzugsaktien kann der Dividendensatz wieder neu gewählt werden. Evtl. mit einem maximalen Satz von 10%. Warum nicht mehr veränderlich? Damit nicht ein CEO erst die Aktien für 10% auf den Markt wirft, Investoren die Aktien mit der Aussicht auf eine üppige Dividende kaufen und dann der Satz auf 1% gesetz wird. Das könnte man natürlich auch dem freien Marktspiel überlassen und darauf bauen, dass intelligenten CEOs etwas an ihrem Marktruf liegt und sie so etwas dadurch unterlassen würden… […]

Was ist nun der Unterschied zwischen Stamm- und Vorzugsaktien? Wenn Sie dies nach Lesen dieses Textes immer noch nicht wissen und Wikipedia nicht bemühen wollen, dann bestellen Sie noch heute mein Buch, dort findet sich die ausführliche Antwort zu dieser und 1.000 weiteren überaus spannenden Fragen:

dermarktundich

Der Markt und ich, 511 Seiten, gebunden, Inside Publishing, 39,95€ (Print) / 19,95€ (E-Book), Ab 2.11.2015 im Handel oder unter www.marktinsi.de/shop

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